AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Town Hall Gastro AG CH-8840 Einsiedeln, März 2021
Telefon. 079 171 93 71

1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während dem Auftrag bekannt werden.
1.2. Die Town Hall Gastro AG ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerblich/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.

2. Geltungsbereich und Umfang
2.1. Umfang und Form des Auftrages werden schriftlich vereinbart.
2.2. Vor Arbeitsbeginn werden Ziele, Arbeitsplan, Beteiligte und Honorar festgelegt.
2.3. Es gilt nach schweizerischem Recht das Auftragsverhältnis OR 394ff Gerichtsstand Einsiedeln.

3. Schutz des geistigen Eigentums/ Urheberrecht/ Nutzung
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages
erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe der schriftlichen Zustimmung durch die Town Hall Gastro AG.

4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Ethik
4.1. Die Town Hall Gastro AG, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner verpflichten
sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
4.2. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
4.3. Die Town Hall Gastro AG lehnt sich an den Verhaltenskodex für durch ASCO
zertifizierte Unternehmensberater.

5. Honorar
5.1. Die Town Hall Gastro AG hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen
Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber.
5.2. Es kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe richtet
sich nach dem voraussichtlichen Honorarumfang. In der Regel werden 50% bei Auftragserteilung fällig, oder es wird eine Teilzahlungsregelung getroffen. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, werden zum jeweiligen Monatsultimo abgerechnet.

6. Sonstige Grundsätze
6.1. Die Town Hall Gastro AG haftet nicht für Fehlentscheidungen ihrer Auftraggeber.
6.2. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Treuhänders oder
Rechtsanwaltes, durchgeführt, so gelten daraus entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche als auf den Auftraggeber abgetreten.
6.3. Die Town Hall Gastro AG muss über vorher durchgeführte und/oder laufende
Beratungen; auch auf anderen Fachgebieten informiert werden.